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Pflichtversicherung für Arbeitnehmer in der Schweiz
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Die Beträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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Anspruch richtet sich nach dem Wohnort
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Im Leistungsfall Anerkennung der Zeit in der Schweiz
Was passiert, wenn Sie als Grenzgänger arbeitslos werden?
In Deutschland mildert unsere Angst die Gewissheit , dass wir im Ernstfall durch die Arbeitslosenversicherung ein Stück weit abgesichert sind. Das Arbeitslosengeld hilft bei der Überbrückung der erwerblosen Zeit und schützt uns vor dem fianziellen Ruin.
Als Grenzgänger stellt sich nun die Frage: gibt es hier ebenfalls eine Arbeitslosenversicherung und falls ja, in welchem Land beziehe ich als Grenzgänger das Arbeitslosengeld?
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitslosenversicherung ist in der Schweiz Pflicht
- Der Beitrag ist abhängig von Ihrem Jahresbruttogehalt
- Der Arbeitgeber trägt die Hälfte der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
- Bei Arbeitslosigkeit erhalten Sie Arbeitslosengeld durch die deutschen Agentur für Arbeit
- Ausnahme: Kurzarbeit- oder Schlechtwettergeld sowie bei Insolvenzschädigung
Die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung in der Schweiz ist abhängig vom Jahresgehalt. Durch ein Abkommen ist geregelt, das der Arbeitsgeldanspruch für Grenzgänger mit Wohnort im Heimatstaat (Deutschland) die versicherungspflichtigen unselbstständigen Beschäftigungszeiten (Anwartschaft und Anspruchsdauer) so berücksichtigt werden, als wären sie im Inland zurückgelegt worden.
Welche Arbeitslosenkasse ist für Sie als Grenzgänger zuständig?
In folgenden Fällen greift der Schutz der schweizer Arbeitslosenkasse:
- Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung
- Insolvenzschädigung
Arbeitslos als Grenzgänger: was müssen Sie beachten?
- Bei Kündigung/Aufhebungsvertrag: spätestens 3 Tage danach – persönlich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden
- Bei einem zeitlich begrenzten Vertrag: mindestens 3 Monate vor Ende – persönlich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden
- Beantragung des Formular PD U1 bei der schweizer Arbeitslosenkasse. Dieses ist der Nachweis über die Versicherungs- und Beschäftigungszeit in der Schweiz und ist der Agentur für Arbeit in Deutschland vorzulegen.
- Ihre Krankenversicherung für Grenzgänger müssen Sie anpassen und auf eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung umstellen.
- Bei manchen Zusatzversicherungen können Sie Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit beantragen. Wir helfen Ihnen dabei.
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