Krankenversicherung für Grenzgänger
In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht. Als Grenzgänger haben sie ein Wahlrecht und können zwischen 3 Arten der  Krankenversicherung.
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Umzugsformalitäten

Rückkehr nach Deutschland aus der Schweiz

Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 04.01.22 |

Die Rückkehr: Von Umzugsformalitäten bis Krankenversicherung

Sie haben eine Zeitlang als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet oder sogar als Aufentahlter im Nachbarland gelebt. Doch nun haben sich Ihre Lebensumstände geändert. Sie möchten als sogenannter Rückkehrer zurück in die Heimat – zurück nach Deutschland. Dort wieder leben, wohnen und auch arbeiten.

Solange Sie nach wie vor die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, gestaltet sich diese Rückkehr aus der Schweiz relativ einfach. Als Grenzgänger wechseln Sie primär nur die Arbeitsstelle. Als Aufenthalter steht ein kompletter Rückzug nach Deutschland an.


Krankenversicherung bei Rückkehr nach Deutschland: GKV oder PKV?

Bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung bei Rückkehr ist zu unterscheiden, nach welchem Versicherungsmodell Sie als Grenzgänger in der Schweiz krankenversichert waren. Sind Sie während Ihrer Tätigkeit in der Schweiz in einer deutschen Krankenversicherung (GKV oder privat) versichert gewesen, dann bleiben Sie automatisch in dieser Versicherung.

Haben Sie sich als Grenzgänger für das Modell der Schweizer KVG entschieden oder mussten dies als Aufenthalter obligatorisch wählen, dann erlischt Ihr Versicherungsschutz mit dem Rückzug automatisch. Sie müssen sich in Deutschland wieder selbst um eine Krankenversicherung kümmern.

Dabei gilt: Rückkehrer haben Anspruch auf Wiedereintritt in die Versicherung, bei der sie vor ihrem Aufenthalt in der Schweiz versichert waren. Dabei ist zudem Ihr neuer Beschäftigungsstatus in Deutschland ausschlaggebend.

Wer also vor der Grenzgängertätigkeit oder dem Umzug in die Schweiz privat versichert war, hat einen Anspruch von seiner damaligen privaten Krankenversicherung wieder aufgenommen zu werden. Analog dazu läuft es ab, wenn Sie als Rückkehrer wieder zurück in Ihre gesetzliche Krankenversicherung möchten. Auch hier haben Sie als Rückkehrer ein Recht auf Wiederaufnahme in die GKV.

Waren Sie vor Ihrer Zeit als Grenzgänger noch nie bei einer deutschen Krankenversicherung versichert, dann entscheidet Ihr beruflicher Status in der Schweiz.

  • Waren Sie als Angestellter in der Schweiz beschäftigt, haben Sie bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland Anspruch auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse.
  • Waren Sie in der Schweiz selbständig, dann müssen Sie sich zurück in Deutschland privat krankenversichern. (Ausnahme: Sie sind in Deutschland sozialversicherungspflichtig angestellt)
Krankenversicherung vor Tätigkeit als GrenzgängerKrankenversicherung während Tätigkeit als GrenzgängerIhre Option bei Rückzug nach Deutschland
Gesetzliche Krankenversicherung in DeutschlandGKV in DeutschlandVerbleib in der GKV in Deutschland
Gesetzliche Krankenversicherung in DeutschlandKVG in der SchweizRückkehr in die GKV in Deutschland
Private Krankenversicherung in DeutschlandPKV in DeutschlandVerbleib in der PKV in Deutschland
Private Krankenversicherung in DeutschlandKVG in der SchweizRückkehr in die PKV in Deutschland oder (je nach Beschäftigungsverhältnis und Alter) Eintritt in die GKV in Deutschland

Wechsel als Grenzgänger von PKV zu GKV

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist auch bei Beendigung der Tätigkeit als Grenzgänger und der Rückkehr zum Arbeitgeber in Deutschland kein einfach zu lösendes Problem. Sind Sie erst einmal in der PKV krankenversichert, bleiben Sie in der Regel auch dort. Es gibt nur wenige Situationen, wo eine Rückkehr in die GKV möglich ist.

Wenn Sie in Deutschland eine neue Beschäftigung aufnehmen, ist die Art des Anstellungsverhätnisses ausschlaggebend. Als sozialversicherungspflichtiger Angestellter mit einem Jahresbruttogehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze haben Sie Anspruch auf Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Liegt Ihr Bruttogehalt oberhalb dieser Grenze oder sind Sie nach der Rückkehr nach Deutschland selbstständig, muss die GKV Sie nicht aufnehmen. Erfolgt Ihr Rückzug nach Deutschland bei Eintritt der Rente, gilt die Krankenversicherung wie in oben dargestellter Tabelle. Waren Sie in der PKV, müssen Sie dort bleiben.

Das Thema ‘Wechsel PKV zu GKV’ ist ein sehr komplexes Thema, dass oftmals einer individuellen Prüfung und gegebenenfalls einer Beratung durch einen Experten bedarf. Sie können uns dazu gerne kontaktieren.

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Rentenversicherung bei Rückkehr: Bezüge aus zwei Staaten

Wer als Grenzgänger oder Aufenthalter in der Schweiz arbeitet, ist während dieser Zeit obligatorisch in der Schweizer Rentenkasse versichert. Zusätzlich zahlen einige Arbeitgeber für Ihre Arbeitnehmer in eine Pensionskasse (betriebliche Altersvorsorge) Beiträge ein. Diese beiden Arten der Rentenversicherung für Grenzgänger und Aufenthalter sind die Säulen 1 und 2 des Schweizer Rentensystems.

Wer nun nach einiger Zeit als Grenzgänger wieder nach Deutschland zum Arbeiten zurückkehrt, hat Anspruch auf die in der Schweiz erworbenen Rentenansprüche. Sobald Sie das gesetzliche Rentenalter erreichen, erhalten Sie Rentenbezüge aus beiden Staaten – Deutschland und der Schweiz. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass sowohl die deutsche gesetzliche Rente als auch die schweizerische Rente lediglich als Existenzsicherung dienen und nicht den Erhalt des Lebensstandard sichern. Hierfür ist eine private Vorsorge notwendig.


Der Rückzug nach Deutschland als Aufenthalter

Sollten Sie nicht Grenzgänger sein, sondern als Aufenthalter Ihren Wohnsitz und Ihre Arbeitsstelle in der Schweiz haben, fallen bei Rückkehr nach Deutschland zwei Dinge an. Die Suche nach einer Arbeitsstelle in Deutschland sowie die Suche nach einem Wohnort.

Formell ist dies keine große Hürde. Sie müsse als Rückkehrer im Grunde nur Ihr Köfferchen packen. Sie besitzen nach wie vor einen gültigen deutschen Personalausweis und können jederzeit über die Grenze zurück nach Deutschland reisen, hier wohnen und arbeiten.

Umzug mit Übersiedlungsgut: Was ist beim Zoll anzumelden?

Je nachdem wie lange Sie als Aufenthalter (oder Kurzaufenthalter) in der Schweiz gewohnt haben, sammeln sich doch einige Möbelstücke und Habseligkeiten in Ihrer schweizerischen Wohnung an. Diese sollen nun mit zurück nachhause und müssen bei Zoll angemeldet werden.

Was müssen für Ihren Umzug nach Deutschland beachten? Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Anmeldung der Umzugsgüter beim Zoll. Dafür benötigen Sie das Zollformular 0350.
  • Abmeldung Ihres bisherigen Wohnsitzes in der Schweiz.
  • Vorlage eines Miet- oder Kaufvertrags Ihres Wohnsitzes in Deutschland.
  • Eine möglichst genaue Auflistung Ihres Übersiedlungsgutes (Inventarliste)
  • Gültige Ausweispapiere
  • Fahrzugpapiere, falls Sie ein Fahrzeug überführen möchten. Darüber hinaus benötigen Sie für dieses Fahrzeug auch ein schweizer Zollkennzeichen. Wenden Sie sich dafür an die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV).
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Was ist als arbeitsloser Rückkehrer zu beachten?

Sie haben Ihren Arbeitsplatz in der Schweiz verloren und möchten aus diesem Grund zurück nach Deutschland. Dann sollten Sie vor Ihrer Rückkehr und noch in Ihrem aktuellen Status – sowohl als Grenzgänger, als auch als Aufenthalter – zunächst klären, in welchem Land Sie dazu berechtig sind, Arbeitslosengeld zu beziehen.

Je nach Grund der Arbeitslosigkeit bzw. des Jobverlustes sind unterschiedliche Stellen für Sie zuständig. Sie können Ihr Arbeitslosengeld aus der Schweiz der aus Deutschland beziehen. Diese Klärung ist der erste wichtige Schritt.

Wer hat Anspruch auf Leistungen aus der schweizer Arbeitslosenversicherung

In folgenden Fällen besteht für Sie als Arbeitnehmer in der Schweiz ein Anspruch auf Leistungen aus der schweizer Arbeitslosenkasse. Bei Arbeitslosigkeit aufgrund:

  • einer Insolvenz des Unternehmens, das Sie beschäftigt
  • von Schlechtwetter
  • von Kurzarbeit

Leistungen aus der schweizer Arbeitslosenkasse erhalten Sie aber nur dann, wenn Sie – egal ob als Aufenthalter oder Grenzgänger – Ihre aktuellen Status nicht ändern. Sie sollten noch als arbeitssuchend bei dem für Sie zuständigen regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in der Schweiz gemeldet sein.

Kehren Sie infolge Ihrer Arbeitslosigkeit nun aber der Schweiz den Rücken, dann muss bei Ihrer Rückkehr zunächst geprüft werden, ob Sie die Leistungen der Schweizer Arbeitslosenversicherung eventuell sogar nach Deutschland mitnehmen können.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das tatsächlich möglich. Und zwar dann, wenn Sie:

  • bereits vier Wochen vor Rückkehr nach Deutschland in der Schweiz Arbeitslosengeld bezogen haben.
  • derzeit kein passendes Jobangebot vorliegen haben.
  • aufgrund der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt, in nächster Zeit auch kein passendes Jobangebot zu erwarten haben.

Den Antrag zu Weiterführung der Leistungen aus der Schweizer Arbeitslosenversicherung stellen Rückkehrer bei der zuständigen regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) in der Schweiz.

Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie Arbeitslosengeld in Deutschland

Sind Sie in der Schweiz aus anderen Gründen in die Arbeitslosigkeit gerutscht, dann erhalten Sie als Rückkehrer Ihre Arbeitslosenbezüge aus Deutschland – natürlich vorausgesetzt Sie sind bezugsberechtigt. Die Zeit, in der Sie in der Schweiz beschäftigt waren, wird zur Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes berücksichtig.

Trotzdem hat nicht jeder Rückkehrer, der ohne feste Arbeitsstelle zurück nach Deutschland kommt, automatisch Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Zur Prüfung Ihres individuellen Falles, wenden Sie sich daher am besten immer an die für Ihre Region (Wohnsitz) in Deutschland zuständige Arbeitsagentur.

Grundsätzlich werden folgende Kriterien geprüft:

  • Dauer Ihres Status als Grenzgänger
  • wie lange waren Sie – vor Ihrem Aufenthalt in der Schweiz – in Deutschland berufstätig
  • gilt eventuell eine Ausnahmeregelung

Sie sind als ehemaliger Grenzgänger oder Aufenthalter gerade frisch aus der Schweiz zurück nach Deutschland gekommen. Da haben Sie natürlich viele Fragen rund um das Thema Kranken- und Rentenversicherung oder zu Sachversicherungen, wie z.B. Wohngebäude, Rechtsschutz, Hausrat, private Haftpflichtversicherung, KFZ-Versicherung, Berufsunfähigkeitsabsicherung, private Altersversorgung? Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin.

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