Krankenversicherung für Grenzgänger
In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht. Als Grenzgänger haben sie ein Wahlrecht und können zwischen 3 Arten der  Krankenversicherung.
Ihre 3 Optionen der Grenzgänger Krankenversicherung
Pflegeversicherung Arbeitnehmer Schweiz
In der Schweiz gibt es neben der Krankenversicherung noch weitere Pflichtabsicherungen. Für Grenzgänger gibt es einiges zu beachten.
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Pendler in die Schweiz
Der Ratgeber für (angehende) Grenzgänger in die Schweiz. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie beim Start in den neuen Lebensabschnitt benötigen.
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Pflegeversicherung für Grenzgänger in die Schweiz

Leben in Deutschland - Arbeiten in der Schweiz
Abhängig von der Wahl der Krankenversicherung
Keine Pflegepflichtversicherung im Schweizer System
Ergänzung durch Zusatzversicherung notwendig
3.381 Bewertungen mit Ø 4,89 Sternen 
DSGVO konform

Grenzgänger Pflegeversicherung

Das Wichtigste in Kürze

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten.
Bei Grenzgängern in die Schweiz droht ein hoher Eigenanteil im Pflegefall. Insbesondere bei Wahl der Krankenversicherung nach KVG, denn hier gibt es keine Pflegepflichtversicherung.
Die gesetzliche Leistung unterscheidet sich in Sachleistung und Pflegegeld.
Eine Pflegetagegeldversicherung schließt die Versorgungslücke für Schweizer Grenzgänger im Ernstfall
Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 08.02.22
In diesem Ratgeber
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Risiko Pflegebedürftigkeit: Wie sind Grenzgänger in die Schweiz abgesichert?

Über Pflegebedürftigkeit zu sprechen, macht keinen Spaß – dennoch ist es wichtig. Jeder von uns hat es bereits erlebt. Ein Familienangehöriger oder Bekannter wird zum Pflegefall. Egal ob zuhause oder stationär – die Betreuung kostet viel Zeit, Geld und Kraft. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten.

Besonders bei Grenzgänger entsteht bei Wahl der Schweizer Krankenversicherung nach KVG eine hohe Versorgungslücke im Ernstfall. Eine gute Pflegezusatzversicherung für Schweizer Grenzgänger hilft zur Absicherung des finanziellen Risikos und entlastet die Familie.

Pflegeversicherung für Schweizer Grenzgänger - Absicherung für den Ernstfall

Speziell für Grenzgänger ist die private Absicherung vor den finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit wichtig. Bei uns erhalten Sie einen umfangreichen Vergleich der besten Tarife für Pflegeversicherungen zu garantiert günstigsten Beiträgen. Für die stationäre Pflege sollten Sie als Grenzgänger in die Schweiz mindestens ein Pflegegeld von 1.800 bis 2.500 Euro zusätzlich zur Verfügung haben.

Das unterschätzte Risiko der Pflegebedürftigkeit

Kein anderes Risiko wird so sehr unterschätzt oder verdrängt, wie das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Bereits jetzt rechnet das Gesundheitsministerium damit, dass über 50 Prozent der Menschen später einmal pflegebedürftig werden. Betrachtet man die demografische Entwicklung in Deutschland und der EU, sind diese Zahlen wohlmöglich noch sehr optimistisch.

Daher ist das Thema Pflegeversicherung für Schweizer Grenzgänger ebenso wichtig wie bei einer Arbeitsstelle in Deutschland. Als Grenzgänger in die Schweiz kann es für Sie jedoch hinsichtlich der Leistung noch zu einem Unterschied kommen – nämlich je nach Wahl Ihrer Grenzgänger Krankenversicherung.

Pflegeversicherung für Grenzgänger - demografischer WandelPflegebedürftigkeit - wer wird einmal Pflege benötigen?

Grenzgänger Pflegeversicherung: Welche Leistungen gibt es?

Die Art und Höhe der Leistung der Pflegeversicherung ist abhängig von der Wahl Ihres Modells für die Krankenversicherung. Sind Sie als Grenzgänger in die Schweiz freiwilliges Mitglied in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse oder haben Sie sich über eine deutsche private Krankenversicherung für Grenzgänger versichert, dann sind Sie automatisch in Deutschland gesetzlich pflegeversichert.

Nutzen Sie hingegen die Schweizer Krankenversicherung für Grenzgänger, dann gibt es für Sie keine Pflegepflichtversicherung. Sie erhalten lediglich Leistungsaushilfe nach dem Sachleistungsprinzip des deutschen Systems.

Wichtig zu wissen: Die meisten Grenzgänger entscheiden sich für die Krankenkersicherung nach KVG in der Schweiz. Bei diesem System sollten Sie dringen eine Pflegezusatzversicherung abschließen.

Leistungen der deutschen Pflegepflichtversicherung (GKV/PKV)

Basis der Leistung ist das Pflegestärkungsgesetzes II aus 2017. Die Pflegebedürftigkeit wird seit 2017 anhand des Grads der Selbstständigkeit einer Person festgestellt. Ein Sachverständiger des medizinischen Dienstes der Krankenkassen führt ein Begutachtungsverfahren durch und überprüft dabei 64 Kriterien aller Lebensbereiche. Wo agieren Sie noch selbstständig? Wo sind Sie auf Hilfe angewiesen?

Anschließend erhalten Sie eine Einstufung in einen Pflegegrad zwischen 1 und 5. Die Höhe Ihrer Leistungen der Pflegeversicherung für Grenzgänger in die Schweiz bemisst sich an dieser Einstufung. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistung durch die Krankenkasse.

Pflegegeld und Leistung in der Pflegeversicherung

Pflegeversicherung - Der Unterschied zwischen Sachleistung und Pflegegeld

Im Pflegestärkungsgesetz sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung geregelt. Dabei wird unterschieden in Pflegegeld für ambulante Pflege oder stationäre Pflege sowie in Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld für ambulante und stationäre Pflege wird an die Angehörigen bzw. direkt an das Pflegeheim je nach Pflegegrad ausbezahlt. Dabei spielen die tatsächlich anfallenden Kosten der Pflege keine Rolle.

Die Pflegesachleistung umfasst in der Regel die verordnete Leistung durch einen ambulanten Pflegedienst bis zur Höchstgrenze entsprechend des jeweiligen Pflegegrades. Dabei wird kein Pflegegeld ausbezahlt, sondern der ambulante Pflegedienst rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab. Zu den Sachleistungen der Pflegeversicherung gehört beispielsweise die Grundpflege der Person (Hilfe beim Waschen oder der Ernährung) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung (Lüften der Wohnung, Beziehen der Betten).

Leistung der Pflegeversicherung bei Krankenversicherung nach KVG

Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz sieht keine Pflegepflichtversicherung für Schweizer Grenzgänger vor. Durch das EU/ETFA System und das Formular E106 sind Sie dennoch – zumindest teilweise – über die deutsche Pflegepflichtversicherung abgesichert. Die Leistungsaushilfe gilt nicht nur im Rahmen der Krankenversicherung, sondern greift auch bei Eintritt eines Pflegefalls.

Die Leistungsaushilfe deckt jedoch nur Sachleistungen in Deutschland ab, sowohl bei der Kranken- als auch bei der Pflegeversicherung. Dabei ist es egal, ob die Pflege zu Hause, teil- oder vollstationärer erfolgt und wie lange die Pflegebedürftigkeit andauert. Anspruch auf eine Geldleistung im Pflegefall besteht für Grenzgänger beim Abschluss einer schweizerischen Versicherung laut Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) nicht.

Bei einer stationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung oder bei der ambulanten Pflege durch einen professionellen Dienstleister entstehende Sachleistungen werden bis zur Höchstsumme für den jeweiligen Pflegegrad von der Pflegeversicherung übernommen. Geldleistungen erhalten Sie im Pflegefall weder durch die KVG noch die GKV. Auch nicht, wenn die Pflege komplett im häuslichen Umfeld erfolgt. Das ist ein großes Risiko für Schweizer Grenzgänger und ein enormer Nachteil der Versicherung nach KVG. Übernimmt ein Familienangehöriger oder ein privater Pflegedienstleister die Pflege, müssen die Kosten hierfür vom Gepflegten oder dessen Angehörigen aufgebracht werden. Muss der Pflegende seine Arbeit kündigen oder seine Arbeitszeit reduzieren, bekommt er hierfür keine finanzielle Entschädigung.

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Das finanzielle Risiko als Schweizer Grenzgänger im Pflegefall

Das finanzielle Risiko im Pflegefall

Ohne Pflegezusatzversicherung erhalten Sie als Schweizer Grenzgänger mit Krankenversicherung nach KVG im Ernstfall lediglich die Sachleistungen der Aushilfskasse. Als Versicherter der deutschen GKV oder PKV zusätzlich die Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Egal wie, die gesamten Kosten der Pflege sind dadurch bei weitem nicht abgedeckt. Es existiert eine Pflegelücke für Grenzgänger – diese Kosten sind aus Eigenmitteln zu bezahlen.

In Deutschland (BaWü) sind – je nach Pflegegrad – die durchschnittlichen Kosten der stationären Pflege circa doppelt so hoch wie die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Besonders dann, wenn bereits in Pflegegrad 2 oder 3 eine stationäre Pflege notwendig ist, übersteigen die Kosten deutlich die vorhandenen Mittel.

Durchschnittliche Pfelgekosten in Deutschland

Die Grafik veranschaulicht den durchschnittlichen Eigenanteil, den pflegebedürftige Personen monatlich bei stationärer Pflege einbringen müssen. Dabei schwanken die Beträge zwischen den Bundesländern deutlich.

Wer ist für den Eigenanteil verantwortlich?

Der Eigenanteil ist grundsätzlich aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe anderer Familienangehöriger zu finanzieren. Als letzte Möglichkeit bleibt, Ihre Ersparnisse aufzubrauchen oder eine eventuell vorhandene Immobilie zu verkaufen. Sind Sie selbst nicht in der Lage die Kosten aufzubringen, werden Ihre Kinder und Enkelkinder mit Ihren Pflegekosten belastet.

Pflegetagegeldversicherung: Absicherung des finanziellen Risikos

Damit Sie im Ernstfall Ihr erspartes Vermögen erhalten oder nicht Ihren Kindern Ihre Pflegekosten aufbürden, sollten Sie sich als Schweizer Grenzgänger rechtzeitig mit dem Thema Pflegebedürftigkeit auseinandersetzen. Mit einer Pflegezusatzversicherung für Grenzgänger schützen Sie Ihr Vermögen und gewährleisten eine würdevolle und umfangreiche Pflege, ohne sich dabei um die finanziellen Auswirkungen sorgen zu müssen.

Die beliebteste Form ist die Pflegetagegeldversicherung. Wie das Wort bereits suggeriert, sichern Sie mit einem Pflegetagegeld einen bestimmten Geldbetrag pro Tag. Die Höhe dieses Betrages hängt dabei vom jeweiligen Pflegegrad ab. Das Pflegetagegeld erhalten Sie zusätzlich zu den Sachleistungen der Leistungsaushilfe. Als Mindestabsicherung empfehlen wir ein Tagegeld von 50 Euro (entspricht 1.500 Euro pro Monat) wenn Sie in der GKV/PKV sind. Bei Krankenversicherung nach KVG sollte das Pflegetagegeld mindestens 100 Euro betragen.

Jetzt für den Ernstfall vorsorgen
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