Krankenversicherung für Grenzgänger
In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht. Als Grenzgänger haben sie ein Wahlrecht und können zwischen 3 Arten der  Krankenversicherung.
Ihre 3 Optionen der Grenzgänger Krankenversicherung
Pflegeversicherung Arbeitnehmer Schweiz
In der Schweiz gibt es neben der Krankenversicherung noch weitere Pflichtabsicherungen. Für Grenzgänger gibt es einiges zu beachten.
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Der Ratgeber für (angehende) Grenzgänger in die Schweiz. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie beim Start in den neuen Lebensabschnitt benötigen.
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Private Krankenzusatzversicherung für Grenzgänger in die Schweiz

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Grenzgänger Krankenzusatzversicherung

Das Wichtigste in Kürze

Mit einer Krankenzusatzversicherung genießen Sie als Grenzgänger beim Arztbesuch, Zahnarztbesuch oder im Krankenhaus die Vorzüge als Privatpatient.
Zusatzversicherungen können flexibel und modular abgeschlossen werden. Sichern Sie nur das ab, was Sie wirklich wünschen und nutzen. Sie schließen die Leistungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Grenzgänger in die Schweiz müssen einige Besonderheiten beachtet werden, da nicht jede PKV Tarife mit Leistungen in der Schweiz anbietet.
Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 08.02.22
In diesem Ratgeber
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Die Krankenzusatzversicherung für Grenzgänger

Für alle, denen Ihre Gesundheit besonders wichtig ist. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung schließen Sie als Schweizer Grenzgänger die Leistungslücke der deutschen gesetzlichen Krankenkasse beziehungsweise der Schweizer Krankenkasse. Mehr als 26 Millionen Versicherte vertrauen bereits darauf.

Sie wollen als Schweizer Grenzgänger selbst entscheiden, welche Behandlung Sie im Krankheitsfalle möchten. Ganz gleich ob Brille, Naturheilverfahren, Vorsorge oder Zahnersatz – durch die stationäre oder ambulante Zusatzversicherung erhalten Sie Leistungen, die sonst nur Privatpatienten vorbehalten sind.

Ist eine private Zusatzversicherung für Schweizer Grenzgänger sinnvoll?

Ja und Nein – wie so oft liegt die Wahrheit in der Mitte. Ob für Sie als Schweizer Grenzgänger eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll ist, hängt im Wesentlichen von zwei Punkten ab:

  1. Ihren individuellen Bedürfnissen
  2. Der Art der Zusatzversicherung

Sie gehen zum Heilpraktiker? Ihnen hilft Akupunktur? Und überhaupt schwören Sie auf chinesische Heilmethoden anstelle der konventionellen Medizin? Dann ist eine ambulante Zusatzversicherung für Grenzgänger mit Schwerpunkt der Leistungserstattung für Alternativmedizin sicherlich eine gute Entscheidung.

Beispiel: Professionelle Zahnreinigung bei der Zahnzusatzversicherung.

  • Sie lassen regelmäßig die Zähne reinigen? Dann integrieren Sie den Baustein in den Zahntarif.
  • Sie wollen lediglich teuren Zahnersatz absichern? Dann verzichten Sie auf den Tarifbaustein PZR bei der Zahnversicherung.

Sie legen beim Optiker keinen Wert auf ein modisches Gestellt und Ihre Brille hält ohnehin meist Jahre? Dann raten wir von einer Brillen-Zusatzversicherung ab.

Das Positive bei einer privaten Krankenversicherung ist, dass Sie sich als Grenzgänger genau die Leistungsinhalte aussuchen können, die Sie später auch nutzen werden. So können Sie einzelne Tarifbausteine oder Behandlungsmethoden bei ambulanten Zusatzversicherungen auch als Arbeitnehmer in der Schweiz beinahe beliebig einschließen oder darauf verzichten.

Diese Gründe sprechen für eine ergänzende Absicherung durch Zusatztarife:

  • Absicherung der Versorgungslücke der GKV (Deutschland) oder KVG (Schweiz)

  • Höherwertige Versorgung bei Arzt und Zahnarzt

  • Zugang zu privatärztlicher Versorgung in Deutschland und der Schweiz

  • Kostenübernahme für Heilmittel, Arzneimittel, etc.

  • Kostenübernahme für hochwertige Materialien (bspw. Implantate)

Unser Tipp: Die private Zusatzversicherung ist für Grenzgänger sinnvoll, wenn sie auf Ihre ganz individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen abgestimmt ist. Sie ergänzt perfekt die Krankenversicherung nach KVG, die die meisten Grenzgänger abschließen.

Was bezahlt die gesetzliche Krankenkasse für Grenzgänger?

Per Gesetz ist definiert, dass gesetzliche Krankenversicherte bei medizinischer Notwendigkeit einen Anspruch auf sogenannte Pflichtleistungen haben. Diese ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch und müssen alle Krankenkassen in Deutschland erfüllen. Die Kostenübernahme der medizinischen Grundversorgung im Krankheitsfall wird dadurch sichergestellt.

Als Grenzgänger in die Schweiz greift dieser Leistungskatalog der Krankenversicherung, sofern Sie sich in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern oder über das Formular E106 mit Schweizer Krankenversicherung in Deutschland behandeln lassen.

Die Pflichtleistungen umfassen circa 95 Prozent des Leistungskatalogs der jeweiligen Krankenversicherung, bspw. AOK, Barmer, Techniker oder DAK. Die restlichen 5 Prozent sind freiwillige individuelle Zusatzleistungen der einzelnen Krankenkassen und können sich stark voneinander unterscheiden. Ebenso besteht keine rechtliche Verpflichtung der Krankenkasse, die Zusatzleistung in Zukunft aufrechtzuerhalten – gesetzlich vorgegeben ist immer nur die Pflichtleistung.

Bei der Auswahl Ihrer Krankenversicherung sollten Sie als Grenzgänger in die Schweiz erst die Entscheidung für eine der drei unterschiedlichen Möglichkeiten der Grenzgänger-Krankenversicherung treffen.

Wählen Sie die freiwillige gesetzliche Krankenkasse (GKV) in Deutschland, sollten Sie im zweiten Schritt die individuellen Zusatzleistungen der jeweiligen GKV vergleichen. Nehmen Sie diejenige Krankenkasse, die am ehesten Ihre Wünsche abdeckt. Mittlerweile bezuschussen bspw. viele Kassen die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt mit einem jährlichen Betrag. Andere Krankenversicherungen unterstützen einen Teil der naturheilkundlichen Verfahren oder kooperieren mit Spezialkliniken bei bestimmten Diagnosen.

Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkasse

Darüber wurden in den letzten Jahren viel diskutiert. Gefühlt reduzieren sich die Pflichtleistungen der Krankenversicherungen bei gleichzeitig steigenden Beiträgen immer mehr. Besonders bei der Zahnarztrechnung ist dies deutlich zu spüren.

Grundsätzlich gilt: Die gesetzliche Krankenkasse bzw. Schweizer Krankenkasse deckt im Wesentlichen alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen und Behandlungen von Krankheiten ab, die medizinisch notwendig sind.

Die Problematik dabei liegt in den immer teurer werdenden medizinischen Möglichkeiten.

Wo früher noch einfache, kostengünstige Diagnostik und Behandlung die Regel waren, können heute mit Hilfe von neusten wissenschaftlichen Möglichkeiten sowie leistungsstarken Geräten, Verfahren und Laboranalysen moderne Therapiemöglichkeiten angeboten werden.

Die Krankenkasse – egal ob in Deutschland oder der Schweiz – unterliegt zusätzlich dem Diktat der Wirtschaftlichkeit. Im Rahmen der gesetzlichen Leistungsvorschrift wird die Behandlungsmethode unterstützt, die medizinisch zum Erfolg führt aber gleichzeitig kostengünstig und ausreichend ist. Wählen Sie als Grenzgänger das Optionsrecht und nutzen das Formular E106, gilt dasselbe Prinzip.

Was bezahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht?

Alle Leistungen, die über eine medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen und nicht zum Leistungskatalog an Zusatzleistungen der jeweiligen Krankenkasse gehören, werden von der Krankenversicherung nicht übernommen. Private Krankenzusatzversicherungen für Grenzgänger decken diesen Teil ab.

Beispiel: Zahnersatz
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Festkostenzuschuss (50%-65%) der Regelversorgung mit einer kostengünstigen Krone. In der Schweiz ist die Leistung der KVG sogar noch geringer und nur in absoluten Ausnahmefällen wird geleistet. Wer dennoch als Grenzgänger die Versorgung mit einem hochwertigen Implantat wünscht, muss die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Ein Eigenanteil von 2.000 Euro oder mehr pro Zahn ist dabei keine Seltenheit.

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Wer kann eine Zusatzversicherung für Grenzgänger abschließen?

Wie der Name schon sagt, dient eine private Krankenzusatzversicherung für Grenzgänger in die Schweiz als Ergänzung zu einer bestehenden Krankheitsvorsorge. Versicherbar sind grundsätzlich alle in Deutschland gesetzlich pflichtversicherten Personen.

Der Erstwohnsitz der versicherten Person hat in der Regel in Deutschland zu sein. Daher gibt es gerade für Grenzgänger bzw. im europäischen Ausland lebende Menschen nur eingeschränkte Möglichkeiten. Sie können leider nicht auf die komplette Tarifauswahl des deutschen Versicherungsmarktes zurückgreifen. Wir helfen Ihnen als Schweizer Grenzgänger dabei, trotzdem die passende Krankenversicherung und Tarife zu finden.

Privat versicherte Personen können keine separate Zusatzkrankenversicherung bei einem anderen Anbieter abschließen. Die jeweiligen Versicherungsbedingungen verbieten eine Doppelversicherung. Eine Ausnahme von dieser Regel ist die Auslandskrankenversicherung.

Was kostet eine Krankenzusatzversicherung?

Die Versicherungsprämie für eine private Zusatzversicherung ist prinzipiell abhängig von drei Faktoren:

  1. Umfang der Leistung
  2. Alter der VP (Versicherten Person)
  3. Gesundheitszustand

Je nach Gesundheitszustand kann die Versicherungsgesellschaft auf einen Risikozuschlag zur normalen Versicherungsprämie bestehen. Bei einer Zahnzusatzversicherung gibt es bspw. Zuschläge für fehlende Zähne. Pro fehlenden Zahn erhöht sich der Monatsbeitrag um ein bis sechs Euro. Der Umfang der Leistung bezieht sich einerseits auf die im Versicherungsschutz allgemein enthaltenen Bausteine (bspw. Zahnersatz) und andererseits auf die Höhe der tariflichen Absicherung.

Meist unterscheiden Gesellschaften in drei Stufen hinsichtlich der Absicherungshöhe einer Zusatzversicherung:

  • Basisschutz: Grundabsicherung, bspw. Kostenübernahme bei Zahnersatz von 50%
  • Komfortschutz: Solide Absicherung mit geringerem Eigenanteil, bspw. Kostenübernahme bei Zahnersatz von 80%
  • Premiumschutz: Bestmögliche Absicherung mit keinem oder sehr geringem Eigenanteil, bspw. Kostenübernahme bei Zahnersatz von 100%

Als letztes ist das Eintrittsalter von Bedeutung für den Beitrag. Je jünger Sie sind, desto geringer sind in der Regel die Versicherungsprämien. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Tarifen mit Altersrückstellung und Tarifen ohne Altersrückstellung.

Altersrückstellung bei privater Krankenversicherung

Kalkuliert eine Gesellschaft in Ihre Prämien Rückstellungen für das Alter ein, dann sind die Prämien in jungen Jahren teurer als die Risikoklasse es erfordern würde. Dafür entfallen später die altersbedingten Anpassungen: die Prämie bleibt tendenziell stabiler.

Eine Zusatzversicherung ohne Altersrückstellung bildet diese Reserven nicht. Dadurch ist der Beitrag in jüngeren Jahren oft deutlich niedriger. Beim Erreichen definierter Altersgrenzen erhöht sich dann jedoch die Prämie.

Gesundheitsprüfung bei der Antragstellung

Wer sich privat versichern möchte, muss Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Im Antrag für eine ambulante oder stationäre Krankenzusatzversicherung möchte die Versicherungsgesellschaft fast immer über Ihren aktuelle Gesundheitszustand sowie zu Vorerkrankungen und früheren Behandlungen Auskunft haben.

Vorteile der Gesundheitsprüfung:

  • Gesündere Versichertengemeinschaft
  • Stabilere Beiträge
  • Umfassender Versicherungsschutz

Eine Gesundheitsprüfung dient dem Versicherer zur Risikoeinschätzung. Tarife mit einer gründlichen Prüfung haben den Vorteil, dass sie deutlicher länger stabile Beiträge besitzen. Deswegen sind solche Tarife auch für Sie als Versicherungsnehmer empfehlenswert. Die Versichertengemeinschaft ist durchschnittlich gesünder, weswegen weniger Leistungsfälle anfallen und die Versicherung langfristig stabil bleiben kann.

Nachteile der Gesundheitsprüfung:

  • Keine Annahme bei schlechter Gesundheit
  • Höherer Beitrag durch Risikozuschlag
  • Ausschluss bestimmter Diagnosen/Therapien

Der Nachteil: je nach Vorerkrankung erhalten Sie keine Krankenversicherung mehr – die Versicherungsgesellschaft lehnt Ihren Antrag ab. Alternativ kann es zu einem Risikozuschlag auf den Beitrag oder zu einem Ausschluss bestimmter Diagnosen bzw. Behandlungen kommen.

Die Gesundheitsprüfung umfasst je nach Art der Krankenzusatzversicherung diese Themen:

  • Aktueller Gesundheitszustand
  • Festgestellte Diagnosen
  • Laufende oder angeratene Maßnahmen
  • Unfälle in der Vergangenheit
  • Krankenhausaufenthalte
  • Ambulante Therapien (bspw. Physiotherapie oder Psychotherapie)

Wichtig: Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß beantworten

Die Beantwortung der Gesundheitsfragen sollte keinesfalls leichtfertig erfolgen. Sie müssen alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Das gehört zu Ihren sogenannten Obliegenheiten. Wenn Sie die Antwort nicht genau kennen, fragen Sie Ihren Arzt oder Zahnarzt. Ansonsten droht später ein böses Erwachen.

Die Versicherungsgesellschaft prüft Ihre Patientenakte, sobald zum ersten Mal eine größere Behandlung ansteht und Sie Leistungen aus der Zusatzversicherung für Grenzgänger in Anspruch nehmen. Findet sie hierbei einen Hinweis auf unwahre oder unvollständige Angaben, kann die Gesellschaft den Vertrag außerordentlich kündigen. Die bezahlten Beiträge sind verloren und Sie stehen ohne Versicherungsschutz da.

Wartezeiten, Mindestvertragslaufzeit und Kündigung der Zusatztarife

Zu Beginn des Versicherungsschutzes kann es bei einer Zusatzversicherung zu einer Wartezeit kommen. Das bedeutet, dass der Vertrag zwar schon läuft und Sie Prämien bezahlen, die Versicherungsgesellschaft aber in diesem Zeitraum noch keine Leistungen erbringt. Bei Zahnzusatzversicherungen ist dies gelegentlich der Fall. Wartezeiten von drei bis acht Monaten für bestimmte Behandlungen sind hierbei normal.

Die Mindestvertragslaufzeit der Zusatzkrankenversicherung darf maximal 24 Monate betragen. Bei vielen Tarifen verzichten die Gesellschaften jedoch auf diese Regelung, so dass eine Kündigung auch früher erfolgen kann. Nach der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Versicherung automatisch um um 12 Monate. Einige Tarife verzichten gänzlich auf eine Vertragslaufzeit und bieten Ihnen als Grenzgänger ein tägliches Kündigungsrecht.

Bei der Kündigung eines Zusatztarifs gibt es zwei Möglichkeiten: ordentliche und außerordentliche Kündigung. Das ordentliche Kündigungsrecht besitzen Sie immer zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer bestimmten Kündigungsfrist. Bspw. drei Monate zum Kalenderjahresende. Einige wenige Gesellschaften bieten mittlerweile die Option eines täglichen Kündigungsrechtes.

Das außerordentliche Kündigungsrecht wird Ihnen immer dann gewährt, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es eine planmäßige oder außerplanmäßige Beitragserhöhung ist.

Sie besitzen zu Beginn Ihrer Tätigkeit als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz bereits eine oder mehrere Zusatzversicherungen? Dann lassen Sie uns diese prüfen. Bei einigen Tarifen führt die Aufnahme des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz automatisch zur Kündigung bzw. Vertragsauflösung. Wir helfen Ihnen, dies richtig anzugehen.

 

Fazit: Die individuell passende Zusatzversicherung finden!

Welches die richtige Krankenzusatzversicherung für Sie als Grenzgänger ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vorsorgliche alle Tarifbausteine abzuschließen wäre ebenso wenig empfehlenswert, wie gänzlich auf eine ambulante Zusatzversicherung zu verzichten. Wichtig ist die Abstimmung der Absicherung auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

  • Welche Leistungen möchten Sie haben?
  • Welche Leistungen sind abgesichert?
  • Benötigen Sie sämtliche Tarifbausteine?
  • Wie hoch sind die Kosten?
  • In welcher Höhe sind die Erstattungen?

Die Zahnzusatzversicherung, die Pflegetagegeldversicherung und die Auslandskrankenversicherung sind generell sinnvolle Tarife für Pendler zwischen Deutschland und der Schweiz. Das Krankentagegeld ist für Alleinverdiener der Familie ein absolutes Muss.

Die Absicherung von Brille, Heilpraktiker, Vorsorge oder als Privatpatient im Krankenhaus hingegen hängen stark von Ihren persönlichen Wünschen ab. Sie können sehr hilfreich sein.

Die Krankenhaustagegeldversicherung ist nicht empfehlenswert.

Krankenzusatzversicherung für Grenzgänger: Welche Arten gibt es?

Brillenzusatzversicherung

Der Gesetzgeber hat die Leistungen für eine Brille beinahe vollständig gestrichen. Lediglich bei einem Dioptrien-Wert von über 6 wird noch ein Zuschuss durch die GKV bezahlt.

Eine Zusatzversicherung mit Schwerpunkt Brille ermöglicht Ihnen, beim Optiker hochwertige Gläser und moderne Gestelle auszuwählen. Zusätzlich beinhalten viele Tarife Leistungen für Lasik, Kontaktlinsen sowie Reparaturen.

In der Regel beschränken sich Brillenversicherungen nicht auf die Kostenerstattung für die Sehhilfe. Sie beinhalten zusätzlich weitere Bausteine wie bspw. Kostenübernahme für Impfungen, Vorsorge oder Hörgeräte. Mit dem Tarif UKV VorsorgePRIVAT sind viele Leistungen zusätzlich abgedeckt. Werden diese regelmäßig genutzt, ist der Tarif absolut empfehlenswert.

Zahnzusatzversicherung

Der absolute Top-Seller unter den privaten Zusatzversicherungen. Stetig sinkende Leistungen der Krankenkasse. Regelmäßig steigende Kosten für eine moderne und ästhetisch ansprechende Zahnbehandlung. Egal ob Grenzgänger oder nicht – eine Zahnzusatzversicherung ist von Jung bis Alt eine sinnvolle Ergänzung.

Leistungsstarke Tarife übernehmen bis zu 100 Prozent der Zahnarztrechnung – egal ob Zahnersatz, Zahnbehandlung oder Zahnvorsorge. Für Kinder wird spezielle die Zahnspange / kieferorthopädische Behandlung versichert. Wichtig dabei: die Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger rechtzeitig mit gesunden Zähnen abschließen.

Zusatzversicherung Heilpraktiker

Alternative Heilmethoden gehören in Deutschland und der Schweiz nicht zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Trotzdem bewerten beinahe ein Drittel aller Deutschen Naturheilverfahren als wichtigen Bestandteil der medizinischen Versorgung und vertrauen darauf.

Die ambulante Zusatzversicherung mit Schwerpunkt Heilpraktiker leistet für viele dieser alternativen Methoden. Dazu zählen bspw. Akupunktur, Chiropraktik, Osteopathie und Homöopathie.

Zusatzversicherung Vorsorge

Vorsorgeuntersuchungen dienen dazu, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig eine optimale Therapie zu beginnen. In den Pflichtleistungen der GKV sind die Früherkennung von Herz-Kreislauferkrankungen und die Krebsvorsorge auch für Grenzgänger in die Schweiz enthalten. Dabei gibt es für die Krebsvorsorge jedoch feste Altersgrenzen für bestimmte Früherkennungsmaßnahmen, wie bspw. Darmkrebsvorsorge ab dem 55. Lebensjahr.

Impfungen zählen ebenfalls zur Vorsorge. Die Kasse übernimmt die Basis-Schutzimpfungen. In Ausnahmefällen beteiligen sich Krankenkassen an Reiseschutzimpfungen oder Malaria-Prophylaxe.

Die private Zusatzversicherung mit Schwerpunkt Vorsorge deckt eine Vielzahl weiterer Früherkennungsmaßnahmen ab und übernimmt die Kosten für Impfungen bzw. modernste medizinische Methoden.

Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeld darf nicht mit Krankenhaus-Tagegeld verwechselt werden. Beim Krankenhaustagegeld gibt es pro Tag im Krankenhaus einen festgelegten Betrag. Diese Zusatzkrankenversicherung können Sie sich sparen, denn sie ist nur selten sinnvoll.

Etwas gänzlich anderes ist das Krankentagegeld. Im Falle einer länger anhaltenden Krankheit erhalten Sie als Grenzgänger von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen weiterhin den Lohn. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Als voll berufstätiger Hauptverdiener der Familie sind 30 Prozent weniger Einkommen langfristig schwer zu verkraften.

Für diese Fälle ist das Krankentagegeld für Grenzgänger eine sinnvolle zusätzliche Absicherung. Sie sorgen dafür, auch im Krankheitsfall dasselbe monatliche Nettoeinkommen zur Verfügung zu haben.

Stationäre Krankenhauszusatzversicherung

Privatpatient im Krankenhaus: wer wäre das nicht gerne, wenn tatsächlich einmal eine Operation oder ein längerer Aufenthalt in einer Klinik ansteht. Fairer Weise muss jedoch gesagt werden, dass die Leistung der Krankenversicherung sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz völlig ausreichend ist, um eine adäquate Behandlung zu erhalten.

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie die Wahl des Krankenhauses sowie Ihre Unterbringung beeinflussen. In der Regel erhalten Sie auch schneller einen OP-Termin. Diese Leistungen sichert eine stationäre Zusatzversicherung ab:

  • Chefarztbehandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Freie Krankenhauswahl
  • Rooming-In bei Kindern
  • Kosten für Telefon, TV, Internet

Pflegezusatzversicherung

Mit der Pflegereform 2017 verbesserte sich die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland in vielen Bereichen. Die Pflegebedürftigkeit wird durch die Einstufung in nunmehr fünf unterschiedliche Pflegegrade vorgenommen. Dennoch ist und bleibt die deutsche Pflegepflichtversicherung keine Vollkaskoversicherung. In der Schweiz ist ebenfalls eine Pflegepflichtversicherung im Gesundheitssystem verankert, die sich hinsichtlich der Leistungen nur unwesentlich vom deutschen System unterscheidet.

Im Ernstfall ist ein großer Teil der Pflegekosten aus eigenem Vermögen bzw. dem Vermögen der Kinder zu bezahlen. Je nach Pflegegrad und Wahl der Art der Pflege (häuslich oder stationär) beläuft sich der Eigenanteil auf 1.500 Euro pro Monat oder mehr.

Laut aktuellen Studien werden zukünftig mehr als 50 Prozent der Menschen im Laufe des Lebens zum Pflegefall. Die Pflegezusatzversicherung für Grenzgänger ist daher eine der wichtigsten Zusatzabsicherungen der Zukunft. Sie sichert Ihr Vermögen sowie Ihre finanzielle Selbstbestimmung, wenn der Ernstfall eintritt.

Individuelle Beratung für Ihre Absicherung durch unsere Spezialisten für Grenzgänger

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