Grenzgänger Krankenversicherung nach KVG
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Leistungen in der Schweiz und Deutschland
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Kein Franchise/Selbstbehalt bei Arztbesuch in Deutschland
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Alle Leistungsinhalte der Grundversicherung nach KVG im Überblick
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Kompetente und unverbindliche Beratung durch Experten
Leistungsinhalte der Grundversicherung in der Schweiz
Die Schweizer Krankenversicherung (nach KVG) zählt mittlerweile zur meist gewählten Variante unter den Krankenversicherungen für Grenzgängern. Die Inhalte der Grundversicherung sind gesetzlich vorgegeben und bei allen Krankenkassen gleich.
Grundsätzlich beruht der Schweizer System auf einer Kostenbeteiligung. Das bedeutet, Sie als Patient (Versicherter) sind immer an den Kosten beteiligt. Diese Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus dem sogenannten Franchise (Selbstbeteiligung). Das ist ein fester Betrag, der sich in der Regel auf 300 CHF pro Jahr beläuft, plus einem sogenannten Selbstbehalt von maximal 700 CHF pro Jahr für Erwachsene und 350 CHF für Kinder bis 18 Jahre.
Der Leistungskatalog der Schweizer Krankenkassen und damit auch der Krankenversicherung für Grenzgänger umfasst Leistungen für Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel, Krankentransporte, Kuren und Pflege etc., abzüglich Selbstbehalt und Franchise. Im Detail setzten sich die Kosten, die von der Schweizer Krankenversicherung (KVG) übernommen werden, wie folgt zusammen:
Das wichtigste in Kürze
- Die medizinische Grundversorgung ist in der Schweiz im KVG geregelt und in der Grundversicherung für Grenzgänger enthalten
- Als Grenzgänger können Sie in Deutschland und in der Schweiz medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen.
- Anhand des Leistungskatalogs können Sie entschieden, wo Ihnen die Grundversicherung ausreichend erscheint und wofür Sie eine zusätzliche Absicherung abschließen möchten.
- Die Inhalte der Grundversicherung sind bei allen Schweizer Krankenversicherungen identisch
Welche Leistung wird von der Schweizer Grundversicherung bezahlt?
Arztbehandlungen
Die Schweizer Krankenkasse trägt üblicherweise die Kosten für notwendige Arztbehandlungen. Der Arzt ist in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet, Sie (den Patienten) darüber aufzuklären, welche Leistung genau übernommen wird und wofür gegebenenfalls eine Zuzahlung Ihrerseits fällig wird. Genaue Infos, die speziell Ihre Behandlung betreffen, erhalten Sie also immer von Ihrem behandelnden Arzt. Fragen Sie genau nach.
Komplementärmediziner
Behandlungen bei Komplementärmedizinern werden dann übernommen, wenn Sie von einem Facharzt durchgeführt werden, der eine entsprechende Weiterbildung in der betreffenden Komplementär-Disziplin absolviert hat.
Hierzu zählen unter anderem:
- Physiotherapie
- Akupunktur
- Homöopathie
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Anthroposophische Medizin
Eine Ärzteliste mit entsprechenden Qualifikationen ist im Internet im Medizinalberuferegister (MedReg) abrufbar.
Behandlung im Krankenhaus (Schweiz)
Krankenhausbehandlungen werden von der Schweizer Kasse ausschließlich dann übernommen, wenn Sie sich in einem sogenannten Listenspital Ihres Kantons behandeln lassen, indem Sie arbeiten. Ist aus medizinischen Gründen, also beispielsweise aufgrund eines Notfalls eine Behandlung in einem anderen Spital in der Schweiz oder auch in einem Krankenhaus in Deutschland notwendig, dann trägt Ihre Kasse die Kosten ebenfalls.
Die Liste mit den entsprechenden Spitälern erhalten Sie beim kantonalen Gesundheitsdepartment oder direkt bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Die Kostenbeteiligung bei einem Krankenhausaufenthalt in der Schweiz ist von dem sonstigen System (Franchise und Selbstbeteiligung) losgelöst und setzt sich stattdessen wie folgt zusammen:
- Pro Tag zahlen Versicherte 15 CHF (Spitalbetrag – bei stationärer Behandlung in der Schweiz und in Deutschland).
- Kinder bis 18 Jahre und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die sich noch in Ausbildung befinden sind von diesem Spitalbetrag befreit.
Medikamente
Von der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung werden in der Regel die Kosten für Medikament übernommen, die Ihnen ein Arzt verordnet. Die Apotheke kann Ihnen allerdings anstelle der Originalpräparate auch sogenannte Generika aushändigen. Bei Generika handelt es sich um Medikamente, die dieselben Wirkstoffe enthalten, wie das verschrieben Präparat, aber unter einen anderen Handelsnamen vertrieben werden.
Welche Medikamente, bzw. Generika von den Schweizer Krankenkassen bezahlt werden, können Sie den Arzneimittellisten unter folgendem Links entnehmen:
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Gesundheitsprävention
Unter anderem folgende Maßnahmen zu Gesundheitsprävention werden von der Schweizer Kasse bezahlt:
- obligatorisch alle drei Jahre eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen (Krebsvorsorge), bzw. bei einem vorliegenden positiven Befund nach Notwenigkeit
- ab dem vollendeten 50. Lebensjahr, alle zwei Jahre eine Mammographie (hier entfällt die Franchise)
- zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr Dickdarmkrebs-Vorsorgeuntersuchungen, alle zwei Jahre eine Stuhlprobe, alle zehn Jahre eine Darmspiegelung (auch hier wird keine Franchise von der Kasse erhoben)
Physiotherapeut & Chiropraktiker
Sobald die Behandlung durch einen zugelassenen Physiotherapeuten ärztlich verordnet ist, übernimmt die Krankenasse die Kosten. Anders die Behandlung bei Chiropraktiker. Sie wird auch ohne Verordnung von der Kasse bezahlt.
Sehhilfen
Bei Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen übernehmen die Schweizer Krankenkassen nur einen geringen Teil der anfallenden Kosten. Bei Kinder und Jugendlichen beläuft sich der Betrag, der ausbezahlt wird, auf 180 CHF pro Jahr. Bei Erwachsenen sind die Beträge individuell verscheiden. Wie hoch die Kostenübernahme in Ihrem konkreten Fall aussehen wird, erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse. Pauscal sollten Sie als Erwachsener jedoch nicht mit einer Kostenerstattung rechnen.
Behandlung Zahnarzt
Hier weist das Schweizer System der Grenzgänger Krankenversicherung einige Lücken auf. Im Bereich Zahnbehandlung werden ausschließlich Kosten für Behandlungen, die aufgrund schwerer Erkrankungen des Kausystems oder in Folge einer anderen schweren Erkrankung des Patienten auftreten – zum Beispiel bei einem Herzklappenersatz oder einer Leukämie. Ansonsten sieht die Grundversicherung keine Leistung vor.
In Deutschland zählt die Zahnversicherung zu den beliebtesten Versicherungen. Für Grenzgänger ist eine Zahnzusatzversicherung umso empfehlenswerter.
Hilfsmittel
Auch Hilfsmittel, sofern sie medizinisch notwendig sind und ärztlich verordnet werden, zählen zu den Leistungen der Schweizer Krankenversicherung für Grenzgänger.
Welche Hilfsmittel genau dazu gehören, können Sie der sogenannten Mittel- und Gegenständeliste («MiGeL») entnehmen.
Kuren
Bei ärztlich verordneten Kuren erhalten Sie von der Schweizer Krankenkasse eine Vergütung. Diese beläuft sich auf 10 CHF pro Tag für maximal 21 Tage im Jahr, sofern die Kur in einem zugelassenen Heilbad stattfindet. Alle Kosten darüber hinaus sind von Ihnen selbst zu tragen. Fallen während Ihres Kuraufenthalts kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Physiotherapie oder ähnliches an, werden diese von der Kasse nach dem normalen Leistungssystem separat vergütet.
Das beste Angebot für Grenzgänger
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Grundversicherung während Schwangerschaft und Geburt
Schwangere und junge Mütter müssen sich ab Schwangerschaftswoche 13 und bis Woche acht nach der Geburt an keinerlei Kosten für allgemeine medizinische Leistung beteiligen.
Hierzu zählen sowohl spezifische Mutterschaftsleistungen wie die obligatorischen sieben Routineuntersuchungen (inklusive zwei Ultraschalluntersuchungen) als auch von der Schwangerschaft unabhängige Behandlungskosten, die in diesem Zeitraum anfallen.
Spezifische Mutterschaftsleistungen können dabei sowohl von einem Arzt als auch von einer Hebamme durchgeführt werden. Die Spitalkosten für Ihre Neugeborenes werden von der Kasse ebenfalls getragen. Bei einer Risikoschwangerschaft werden darüber hinaus auch weitere notwendige Ultraschalluntersuchungen übernommen. Weiterhin übernimmt die Schweizer Grundversicherung die Kosten für folgende Untersuchungen und Leistungen:
- Ersttrimestertest (Messung der Nackentransparenz) zur pränatalen Abklärung des Risikos der Trisomien 21, 18 und 13
- Bluttest zur Bestimmung bestimmter Faktoren im mütterlichen Blut
- Nicht invasiver Trisomie-Test, für den Fall, dass ein erhöhtes Risiko für Trisomie 21, 18 oder 13 vorliegt (zum Beispiel hohes Alter der Eltern)
- Fruchtwasseruntersuchung bei positivem Befund des Trisomie-Test
- Geburtsvorbereitungskurse
- Kosten für die Geburt (zuhause, in Spital oder Geburtshaus)
- eine Nachkontrolle zwischen der sechsten und zehnten Woche
- drei Stillberatungen durch eine Hebamme
- Wochenbettbetreuung durch ein Hebamme
Kosten für häusliche Pflege sowie Rettungs- und Krankentransporte
- Verband wechseln
- Wunde reinigen
- Blutdruck messen
- Beratung bei der Einnahme von Medikamenten
- Beratung für den Gebrauch medizinischer Geräte etc.
Auch für Kranken- und Rettungstransporte kommt die Schweizer Kasse nur zur 50 Prozent auf. Die anderen 50 Prozent muss der Versicherte übernehmen.
Sonderfall Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist in der Schweiz eine obligatorische Versicherung. Das bedeutet: Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet wird nach dem Schweizer Unfallversicherungsgesetzes von seinem Arbeitgeber automatisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Einzige Voraussetzung: Sie müssen mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten.
Impfungen im Rahmen der Grundversicherung
Impfung gegen… | Für wen? |
Diphtherie | alle Versicherte |
Tetanus | alle Versicherte |
Keuchhusten | alle Versicherte |
Kinderlähmung | alle Versicherte |
Windpocken | alle Versicherte |
Masern | alle Versicherte |
Mumps | alle Versicherte |
Röteln | alle Versicherte |
Haemophilus-Influenzae Typ B | alle Versicherte |
Hepatitis-B | alle Versicherte |
Impfung gegen… | Für wen? |
Hepatitis-A | spezielle Risikogruppen |
Grippe
| Versicherte ab 65 Jahren und Personen mit gewissen Grunderkrankungen, die bei einer Grippe ein erhöhtes Risiko für Komplikationen mit sich bringen |
Frühsommer-Meningoenzephalitis (Zeckenenzephalitis) | alle Versicherte |
Gebärmutterhalskrebs | Mädchen und junge Frauen zwischen elf und 27 Jahren |
Krebserkrankungen, die durch humane Papillomaviren verursacht werden
| Jungen und Männer zwischen elf und 27 Jahren, allerdings ausschließlich im Rahmen eines kantonalen Impfprogramms |
Das beste Angebot für Grenzgänger
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In welchem Fall lohnt sich eine Zusatzabsicherung zur Grundversicherung
Bei den Leistungsinhalten der Schweizer Krankenversicherung klaffen im Vergleich zum deutschen kassenärztlichen Versicherungssystem einige Lücken.
- So werden Behandlungen in Privat- oder Halb-Privat-Abteilungen eines schweizer Spitals oder eines deutschen Krankenhauses nicht übernommen.
- Die Zuzahlungen für Brillen sind gering bzw. es gibt überhaupt keine.
- Die Kosten für normale Zahnbehandlungen, wie beispielsweise Kariesbehandlungen oder Füllungen sowie für Zahnspangen werden ebenfalls nicht übernommen.
- Im Falle einer notwendigen Pflege zuhause (z.B. nach einem Unfall), für Kranken- oder Rettungstransporten bleibt ein großer Anteil der Kosten an Ihnen hängen. Die Schweizer Kassen übernehmen hier nur einen geringen Part.
In all diesen Fällen empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung. Insbesondere eine Krankenzusatzversicherung in den Bereichen Zahn, stationär und ambulante Behandlungen ist sinnvoll. Als absolut wichtig ist die Pflegezusatzversicherung anzusehen, da Sie als Grenzgänger im Pflegefall deutlich schlechter abgesichert sind, als in der deutschen Pflegeversicherung Standard ist.
Für weitere Beratungen, welche Zusatzversicherung zu Ihren Bedürfnissen passt, wenden Sie sich gerne an die Grenzgänger-Spezialisten
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