Wo sind die Unterschiede zwischen Grenzgänger, Wochenaufenthalter und Aufhalter?
Ein Grenzgänger ist kurz gesagt ein Arbeitnehmer, mit Wohnsitz im Inland und Arbeitsplatz im Ausland. Das ist das übliche Grenzgängermodell. Wichtig dabei ist, dass der Arbeitnehmer täglich wieder an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In unserem speziellen Fall ist der Grenzgänger Schweiz also derjenige, der in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt. Doch es gibt auch noch andere grenzübergreifende Wohn-Arbeits-Modelle. Was diese Modelle vom beliebten Grenzgängermodell unterscheidet, erfahren Sie in diesem Artikel. Neben Grenzgängern gibt es noch:
- Aufenthalter
- Wochenaufenthalter
Grenzgänger: die Definition
Bevor Sie in der Schweiz allerdings einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen, benötigen Sie die sogenannte Grenzgängerbewilligung (Arbeitsbewilligung). Die Bewilligung wird dann erteilt, wenn Sie
- einen gültigen schweizer Arbeitsvertrag vorweisen können und
- täglich an Ihren Wohnort in Deutschland zurückkehren.
Steuerrechtlich unterliegen Sie als Grenzgänger, wenn Sie in der Schweiz, Österreich oder Frankreich arbeiten dem sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und diesen Staaten.
Grenzgänger, die in Frankreich oder Österreich arbeiten, müssen zusätzlich die sogenannten Grenzzonen beachten. Sie gelten nur dann als Grenzgänger, wenn sie in bestimmten grenznahen Zonen wohnen und arbeiten – sprich Arbeitsort und Wohnort dürfen
- für Grenzgänger Frankreich höchsten 20 Kilometer von der Staatsgrenze entfernt liegen.
- für Grenzgänger Österreich gilt eine beiderseitige Grenzzone von 30 Kilometern.
Für Grenzgänger Schweiz entfällt diese Grenzzonenregelung. Als Grenzgänger gilt hier jeder, der regelmäßig zwischen Wohnort in Deutschland und Arbeitsstätte in der Schweiz pendelt. In diesem Modell haben Sie die individuelle Wahl bei der Grenzgänger Krankenversicherung.
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Wochenaufenthalter: die Definition
Entscheiden für die Zulassung als Wochenaufenthalter in der Schweiz sind dabei fest definierte Kriterien. Sind diese Bedingungen erfüllt, dann gilt auch für den Wochenaufenthalter der Familienwohnort als steuerrechtlicher Wohnsitz. Somit wird das in der Schweiz erzielte Einkommen des Wochenaufenthalters (wie beim Grenzgänger auch) in Deutschland versteuert. Die Krankenversicherung nach KVG ist dann ebenfalls eine Option.
- Ein tägliche Rückkehr an den Wohnort ist aus zeitlichen, finanziellen oder beruflichen Gründen nicht möglich, bzw. nicht zumutbar. Das trifft in der Regel dann zu, wenn Wohn- und Arbeitsstätte mehr als 110 Kilometer auseinander liegen und/oder die Fahrtzeit zwischen beiden mehr als eineinhalb Stunden (pro Strecke) beträgt.
- Der Wochenaufenthaltsort ist identisch mit dem Arbeitsort, bzw. ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
- Der Wochenaufenthalter ist am Wochenaufenthaltsort gemeldet. Die meisten mieten dort eine Wohnung.
- Der Mittelpunkt des Lebensinteresses liegt am Wohnort der Familie (Familienwohnort) in Deutschland.
- Sie besitzen eine gültige Arbeitsbewilligung für die Schweiz.
Aufenthalter: die Definition
Um als Aufenthalter in der Schweiz arbeiten zu können, benötigen Sie eine gültige Aufenthaltsbewilligung (Arbeitsgenehmigung), die Sie dazu berechtigt, in der Schweiz zu wohnen und einer Tätigkeit nachzugehen. Dabei wird unterschieden zwischen einer:
- B-Bewilligung, die fünf Jahre gültig ist oder
- L-Bewilligung, mit einer Gültigkeitsdauer bis zu einem Jahr.
- Familiennachzugsbewilligung, die den Nachzug Ihres Ehepartners und Ihrer Kinder in die Schweiz erlaubt.
- Niederlassungsbewilligung, die deutschen Staatsbürgern nach einem fünfjährigen, ununterbrochenen Aufenthalt in der Schweiz, eine dauerhafte Niederlassung erlaubt, das Schweizer Wahlrecht aber nicht einschließt.
Ihren deutschen Personalausweis und Reisepass dürfen Sie als Aufenthalter in der Schweiz behalten, auch wenn Sie sich in Deutschland abgemeldet haben. Viele Aufenthalter behalten jedoch noch einen Wohnsitz in Deutschland. Das ist nicht verboten und vor allem dann sinnvoll, wenn Sie ein deutsches Bankkonto besitzen.
Steuerlich unterliegen Sie als Aufenthalter dem schweizer Steuerrecht. Während allerdings schweizer Bürger einmal jährlich ihre Steuer bezahlen müssen, werden Sie als Ausländer monatlich zur Kasse gebeten. Ihr Arbeitgeber behält einen bestimmten Anteil Ihres Bruttolohns oder -gehalts ein – die sogenannte Quellsteuer – und führt diese direkt an die schweizer Steuerbehörde ab. Wir hoch der Steuersatz ist, das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, liegt aber maximal bei 35 Prozent (Spitzensteuersatz).
Grenzgänger | Wochenaufenthalter | Aufenthalter | |
Wohnsitz | Deutschland | Deutschland | Schweiz (Zweitwohnsitz in Deutschland möglich) |
Arbeitsort | Schweiz | Schweiz | Schweiz |
Aufenthaltsdauer | pendelt täglich zwischen Deutschland und der Schweiz | wohnt unter der Woche am Arbeitsort in der Schweiz und pendelt am Wochenende nach Deutschland | wohnt und arbeitet in der Schweiz |
Staatsangerörigkeit | Deutsch | Deutsch | Deutsch |
Arbeitsgenehmigung |
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Einkommenssteuerpflicht | Deutschland | Deutschland | Schweiz |